Infos und Änderungen

 

Das neue spanische Verkehrs- und Verkehrssicherheitsgesetz im Überblick

 

 

Das neue Verkehrs- und Verkehrssicherheitsgesetz im Überblick
Seit Ende April dieses Jahres hat sich einiges auf den Straßen Spaniens geändert – das neue Verkehrs- und Verkehrssicherheitsgesetz tritt mit schärferen Regeln und höheren Strafen in Kraft.

Die vergebene Punktzahl bei Widrigkeiten schnellen in die Höhe, wie z.B. wenn man vom Mobiltelefon  am Steuer Gebrauch macht oder es auch nur in der Hand hält, werden statt zuvor 3, nun 6 Punkte abgezogen. Das „Strafpunktesystem“ in Spanien funktioniert genau umgekehrt wie in Deutschland; man hat ein Punktekonto von insgesamt 12 Punkten, die bei Widrigkeiten abgezogen werden.  Seit 2016 sind Ablenkungen am Steuer die Hauptursache für tödliche Unfälle.

Sicherheitsgurte und Schutzausrüstung
Die Anzahl der Punkte, die für das Nichtanlegen oder die nicht ordnungsgemäße Verwendung von Sicherheitsgurten, Kinderrückhaltesystemen, Helmen und anderen vorgeschriebenen Schutzausrüstungen abgezogen werden, wird von 3 auf 4 erhöht. Jede 4. Person, die bei Verkehrsunfällen stirbt, ist immer noch nicht angeschnallt.

Geschwindigkeit
Die Möglichkeit für PKWs und Motorräder, auf Landstraßen beim Überholen anderer Fahrzeuge die Höchstgeschwindigkeit um 20 km/h zu überschreiten, wird abgeschafft. Das bedeutet, dass beim Überholvorgang maximal 90 km/h gefahren werden dürfen. Ziel dieser Maßnahme ist es, das Risiko von Überholvorgängen zu minimieren und so die Zahl der Unfälle zu verringern. 2 von 3 tödlichen Unfällen ereignen sich auf Landstraßen. Denn 2021 starben 193 Menschen bei  frontalen Zusammenstößen, im Jahr 2019 waren es sogar 239.

Alkohol
Dürfen minderjährige Auto fahren, dann gilt beim Alkoholkonsum nach wie vor „Null Toleranz“, also 0,0 Promille.  Dieses Vergehen wird als sehr schwere Straftat eingestuft und mit einer Geldstrafe von 500 Euro geahndet.

Radfahrer überholen
Die Sicherheit der Radfahrer wird dadurch erhöht, dass auf Straßen mit mehr als einer Fahrbahn in jeder Richtung beim Überholen von Radfahrern oder Mopeds ein vollständiger Spurwechsel vorgeschrieben ist. Darüber hinaus wird die Anzahl der Punkte, die beim Überholen von Radfahrern ohne Einhaltung des vorgeschriebenen Mindestabstands von 1,5 m abgezogen werden, von 4 auf 6 erhöht. Es ist auch verboten, auf Radwegen zu halten oder zu parken.

Führerscheinpunkte zurückgewinnen
Hat man einen Punkteverlust erlitten, kann man die Punkte nach 2 Jahren wieder zurück erwerben. Voraussetzung  ist, dass man in diesen 2 Jahre keine Verstöße begangen hat, die zu einem weiteren Punkteabzug geführt haben.  Dann werden nach 2 Jahren die ursprünglichen 12 Punkte  wieder auf dem Punktekonto gutgeschrieben.

Sichere und effiziente Fahrkurse
Es ist möglich Punkte des Führerscheins für die Teilnahme an Kursen für sicheres und effizientes Fahren zu erwerben.

Objekte auf der Straße
Ein schweres bis sehr schweres Vergehen ist das Herauswerfen von Gegenständen, wie u.a. auch Zigarettenkippen,  auf die Straße oder in unmittelbarer Nähe der Straße, die Unfälle oder Brände verursachen können. Dieses Vergehen zieht den Verlust von 6 Punkten und eine Geldstrafe von 500 Euro nach sich.

Motorradfahrer
Die Verwendung von zertifizierten oder zugelassenen drahtlosen Apparaten in Schutzhelmen von Motorrad- und Mopedfahrern zu Kommunikations- oder Navigationszwecken ist zulässig, sofern die Fahrsicherheit dadurch nicht beeinträchtigt wird.

Emissionsarme Zonen
Es wird ein neues schweres Vergehen eingeführt, das mit einer Geldstrafe von 200 Euro geahndet wird, wenn Autofahrer die Verkehrszonen für niedrige Schadstoffe und Emissionen in Städten mit mehr als 50.000 Einwohnern nicht einhalten.

E-Roller
E-Roller dürfen nicht mehr auf Fußgängerwegen benutzt werden und ab nun gilt eine Helmpflicht für diese Zweiräder.

Nutzung von Radargeräten
Es sind alle Radarwarngeräte verboten, die Blitzanlagen per Signal erkennen. Aber Online-Dienste oder GPS, die festinstallierte Radargeräte aufführen, sind weiterhin erlaubt.

 

Wir wünschen allen weiterhin eine gute Fahrt!

Ihr Klagusch– S.L. – EU-Führerscheinservice

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