Neue Regeln für Führerscheine – große Änderung betrifft alle Autofahrer
Die EU plant große Änderungen bei den Führerscheinen. Das wird alle Autofahrer in verschiedenen Bereichen betreffen.
Änderungen beim Führerschein im Jahr 2023:
EU will einheitlichere Regeln für Autofahrende
Der Fachkräftemangel hat auch die Straße erreicht. So gibt es in ganz Europa zu wenig Lkw- oder Busfahrer. Im Zuge der 4. Führerscheinrichtlinie könnte das Mindestalter für die Führerscheine auf 18 heruntergesetzt werden. Aktuell dürfen junge Menschen Lkw erst ab 21 und Busse erst ab 24 fahren, wie der ADAC berichtet.
Laut dem Fachportal Campervans will die EU die sogenannte 3,5-Tonnen-Grenze beim Klasse-B-Führerschein beenden. Es soll danach möglich sein, Fahrzeuge mit bis zu 4,25 Tonnen fahren zu dürfen. Zahlreiche Wohnmobile liegen zwischen 3,5 und 4,24 Tonnen. Wie der ADAC berichtet, soll auch der digitale Führerschein eine neue Chance bekommen. Eine App via Smartphone soll laut Plan reichen (mehr News zu Auto und Verkehr bei RUHR24).
Führerschein-Änderungen ab 2023: Fahrerlaubnis wird ausgeweitet
In Deutschland dürfen Führerscheinbesitzende der Klasse B die Fahrerlaubnis auf den Führerschein B196 erweitern. So ist es möglich, Leichtkrafträder bis 125 ccm fahren zu dürfen. Das ist allerdings bislang nur in der Bundesrepublik und nicht etwa in Frankreich, Polen oder Österreich erlaubt. Im Zuge der 4. Führerscheinrichtlinie könnte sich das ändern.
Letztendlich soll sich auch einiges für Fahranfänger ändern. So könnte in Zukunft die theoretische und praktische Prüfung in unterschiedlichen Mitgliedsstaaten der EU absolviert werden. Zudem soll erst nach erfolgreicher theoretischer Prüfung die praktische Ausbildung beginnen.
Führerschein-Änderungen 2023: Theoretische und praktische Prüfungen verändern sich
Fahrprüfungen könnten auch teilweise digital und in Simulatoren stattfinden. Letztendlich denkt man über einen sogenannten Refresher-Kurs nach, der ein Jahr nach erfolgreicher Fahrprüfung starten soll.
Ob die Änderungen genau so umgesetzt werden, steht noch nicht fest. Zunächst handelt es sich um Pläne. Die 4. Führerscheinrichtlinie muss noch in Brüssel verabschiedet und danach ins nationale Recht überführt werden.
Wir bleiben dran und informieren Sie gerne weiter.
Ihr Klagusch-S.L. – EU-Führerscheinservice