Im Jahre 2014 hat der spanische Kongress die 18. Reform des Verkehrs- und Verkehrssicherheitsgesetzes (“Ley de Tráfico y Seguridad Vial”) verabschiedet, das seither gültig ist. Sie sieht unter anderem folgende Änderungen vor:
Schliessung der Strassen wegen Luftverschmutzung
Das Gesetz eröffnet ausdrücklich die Möglichkeit, den Verkehr aus umweltbedingten Gründen einzuschränken (wie es beispielsweise in Paris schon passiert ist). Dieser ist zu 70 Prozent verantwortlich für die Luftverschmutzung in Städten.
Kinder auf den Rücksitzen
Bisher waren das Gewicht und das Alter eines Kindes dafür entscheidend, ob und welcher Kindersitz benutzt werden mussten. Das neue Gesetz sieht dafür nun nur noch die Grösse vor. Kinder, die kleiner als 1,35 Meter sind, dürfen nicht mehr vorne im Auto fahren. Dies ist ab sofort auch für Babys verboten, selbst wenn sie gegen die Fahrtrichtung in einer Babyschale sitzen. Grundsätzlich gilt: Der Rücksitz ist sicherer als der Vordersitz. Das Mitfahren auf dem Vordersitz ist nur dann erlaubt, wenn alle Rücksitze durch andere Kinder besetzt sind.
Radardetektoren
Mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes sind Radardetektoren, das heisst, jegliche Mittel, die einen Radar ausfindig machen und den Autofahrer davor warnen, strikt verboten. Die Strafe bei Zuwiderhandlung soll voraussichtlich 200 Euro und den Abzug von drei Punkten betragen. Geräte, die verhindern, überhaupt vom Radar geblitzt zu werden, werden noch strenger geahndet: 6.000 Euro und sechs Punnkte. Erlaubt sind lediglich die Geräte, die vor Radaren warnen, die offiziell von der “Dirección General de Tráfico” bekannt gegeben wurden.
Kein Pardon bei Drogen und Alkohol
Es ist absolut untersagt, unter dem Einflus von Drogen Auto zu fahren. Einzige Ausnahme: Die Substanz wurde vom Arzt verschrieben, wie zum Beispiel Methadon. Die Speichelprobe bleibt. Zuwiderhandlung wird mit 1.000 Euro bestraft. Dies gilt auch im Fall von Alkohol. Wird man innerhalb eines Jahres wiederholt mit Alkohl erwischt, steigt diese Strafe sogar auf 2.000 Euro. Auch Fussgänger müssen sich einem Alkohol- oder Drogentest unterziehen, wenn sie an einem Unfall beteiligt sind.
Helmpflicht für Jugendliche unter 16
Ab sofort besteht für alle Jugendlich unter 16 Jahren auf dem Fahrrad Helmpflicht – sogar auf dem Bürgersteig. Eine weitere Neuerung ist, dass Fahrräder nicht mehr vom Abschleppdienst mitgenommen werden dürfen, ausser wenn sie den fliessenden Verkehr behindern oder stören.
Quelle: 09.04.2014 – Meike von Lojewski / Madrid für Deutsche