Neue Verkehrsregeln in Spanien seit 1. Januar 2025

Entscheidende Änderungen auf Spaniens Straßen

Die spanische Verkehrsbehörde Dirección General de Tráfico (DGT) hat seit dem 1. Januar 2025 eine Reihe neuer Verkehrsregeln eingeführt, die vor allem die Sicherheit im Straßenverkehr verbessern und an die aktuellen Mobilitätsanforderungen angepasst werden sollen. Die wichtigsten Neuerungen betreffen unter anderem Radfahrer, Motorradfahrer, Senioren und Autofahrer.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick

1. Neue Vorschriften für Radfahrer

  • Helmtragepflicht für alle Radfahrer, unabhängig von Alter oder Straßentyp.
  • Verpflichtendes Tragen reflektierender Kleidung oder Zubehör bei schlechten Sichtverhältnissen.
  • Autofahrer müssen beim Überholen von Radfahrern einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten und ihre Geschwindigkeit um 20 km/h reduzieren.

2. Strengere Alkohol- und Drogentests

  • Die erlaubte Blutalkoholgrenze in Spanien wurde auf 0,2 Promille gesenkt. Diese neue Regelung soll im Laufe des Jahres 2025 in Kraft treten, ein genaues Datum für die Umsetzung dieser Änderung wurde jedoch noch nicht festgelegt​
  • Bei positivem Drogentest erfolgt der sofortige Entzug des Führerscheins, unabhängig von der Menge.

3. Neue Überholverbote bei schlechten Wetterbedingungen

  • Auf mehrspurigen Straßen ist das Überholen bei starkem Regen, Schnee oder Nebel verboten.
  • Die linke Spur muss für Notfallfahrzeuge freigehalten werden.

4. Verschärfte Schutzmaßnahmen für Motorradfahrer

  • Integral- oder Modulhelme sowie Schutzhandschuhe mit CE-Zeichen sind auf Überlandstraßen vorgeschrieben. Festes Schuhwerk ist generell Pflicht.

5. Neue Vorschriften für E-Scooter

  • Helmpflicht für alle Fahrer.
  • Mindestalter von 16 Jahren für die Nutzung.
  • Nutzung nur auf Radwegen und ausgewiesenen Straßenbereichen – Gehwege sind tabu.

6. Neue Regelungen für Senioren

  • Die Führerscheinverlängerung für Personen über 65 Jahre muss alle fünf Jahre erfolgen.
  • Ab dem 70. Lebensjahr ist eine Verlängerung alle zwei Jahre notwendig, inklusive medizinischer Untersuchung.

7. Einführung von Rettungsgassen

  • Bei Staus müssen Autofahrer eine Rettungsgasse für Einsatzfahrzeuge bilden.
  • Fahrzeuge auf der linken Spur weichen nach links aus, die auf der rechten Spur nach rechts.

8. Nutzung des Standstreifens durch Motorradfahrer

  • Motorradfahrer dürfen bei Stau den Standstreifen mit maximal 30 km/h befahren.
  • Vorrang für Notfallfahrzeuge bleibt bestehen.

9. Erweiterung der Radarkontrollen

  • Neue Radargeräte zur Überwachung der Geschwindigkeit auf Landstraßen und Autobahnen.
  • Erweiterung der Abschnittskontrollen zur Messung von Durchschnittsgeschwindigkeiten.

10. Verschärfung der Umweltzonen

  • In vielen Städten werden Fahrzeuge ohne Umweltplakette aus bestimmten Stadtgebieten ausgeschlossen.
  • Zugangsbeschränkungen für emissionsintensive Fahrzeuge.

Strafen für Verstöße

  • Helmpflicht: Wer ohne Helm auf einem Fahrrad, Motorrad oder E-Scooter fährt, muss mit einer Geldstrafe von bis zu 200 Euro rechnen.
  • Missachtung der Rettungsgasse: Bußgelder bis zu 500 Euro und Punktabzug vom Führerschein.
  • Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss: Geldstrafe von bis zu 1.000 Euro und Führerscheinentzug.
  • Überhöhte Geschwindigkeit: Erhöhte Bußgelder und neue Radarkontrollen auf Landstraßen und Autobahnen.
  • Fehlende Umweltplakette: In Städten mit Umweltzonen drohen Strafen von bis zu 200 Euro.

Neue Regelung für das Fahren von 125-ccm-Motorrädern

mit dem Klasse-B-Führerschein

Seit 2004 dürfen Personen mit einem Klasse-B-Führerschein und mindestens drei Jahren Fahrpraxis Motorräder bis 125 ccm fahren. Ab 2025 wird dies jedoch nur noch nach erfolgreicher Absolvierung eines verpflichtenden Kurses möglich sein.

Details zum neuen Kurs:

  • Gilt nicht rückwirkend: Fahrer, die bereits vor der Einführung der neuen Regelung mit ihrem Klasse-B-Führerschein ein 125-ccm-Motorrad fuhren, sind nicht betroffen.
  • Kursumfang: 7 Stunden (2 Stunden Theorie, 5 Stunden Praxis).
  • Schwerpunkt: Sicherheitsmaßnahmen und Fahrtechniken.
  • Pflichtausrüstung: Während der praktischen Ausbildung sind Helm und Handschuhe verpflichtend.

Wer ist betroffen?

  • Fahrer, die erst nach der Einführung der neuen Regelung die drei Jahre Fahrpraxis mit dem Klasse-B-Führerschein erreichen.
  • Beispiel: Ein Autofahrer, der 2023 seinen Führerschein gemacht hat, muss 2026 vor dem Fahren eines 125-ccm-Motorrads den Kurs absolvieren.

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